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Für ihre Vorsorge:

Impfungen
Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen. Ziel der Impfung ist es, den Geimpften vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen.

Wir richten uns nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) mit den Impfungen für Säuglinge, Kleinkinder, Jugendliche und Erwachsene.
Vorsorgeuntersuchungen (Check-up 35, Hautkrebsscreening, Krebsvorsorge- als Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse)

Check up 35:

Wann: alle 2 Jahre.
Was wird gemacht: körperliche Untersuchung, Entnahme einer Blutprobe zur Cholesterin- und Blutzuckerbestimmung, Blutdruckmessung, Untersuchung des Urins, ärztliche Beratung.

Hautkrebsscreening:

Wann: alle 2 Jahre.
Was wird gemacht: Die gesamte Haut wird gründlich untersucht.
Ein paar Dinge, die Sie beachten sollten:
Entfernen Sie vor der Untersuchung Nagellack von Finger- und Zehennägeln. Verzichten Sie außerdem auf Make-up. Da auch Ihre Kopfhaut untersucht wird, sollten Sie auch auf aufwendige Frisuren (Gel, Haarspray, Zöpfe) verzichten.

Darmkrebsvorsorge für Männer und Frauen:

Wann: ab dem Alter von 50 Jahren, 1 x jährlich (bis zum Alter von 54 Jahren).
Was wird gemacht: Tastuntersuchung des Enddarms, Test auf verborgenes Blut.
Ab 55 Jahren erfolgen alternativ zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren, oder – wenn keine Darmspiegelung gewünscht - ein Test auf verborgenes Blut, alle zwei Jahre.

Prostatakrebsvorsorge bei Männern

Wann: bei Männern ab dem Alter von 45 Jahren, 1 x jährlich.
Was wird gemacht: Tastuntersuchung von Prostata, Lymphknoten und Genitaluntersuchung

Früherkennungsuntersuchungen für Kinder ab 2 Jahre (ab U7)
U7-Untersuchung – 21. bis 24. Lebensmonat
Der Geburtstag Ihres Kindes jährt sich nun schon zum zweiten Mal, und Ihr Kind wird immer selbstständiger. Die U7 achtet auf die altersgerechte körperliche und geistige Entwicklung.

U7a-Untersuchung – 34. bis 36. Lebensmonat
Spätestens mit dem Ende des dritten Lebensjahres kommen die meisten Kinder in eine Kindertagesstätte. Die U7a schaut auf Zahnentwicklung, Impfungen, Sprache und mehr.

U8-Untersuchung – 46. bis 48. Lebensmonat
Wenn Sie den Termin für die U8 machen, ist Ihr Kind schon fast vier Jahre alt und auf dem besten Weg, ein Vorschulkind zu werden.

U9-Untersuchung – 60. bis 64. Lebensmonat
Ihr Kind ist nun schon mindestens fünf Jahre alt. Ein Schwerpunkt der U9 liegt auf der Sprachentwicklung des Kindes.
Jugendgesundheitsuntersuchungen
Die Pickel sprießen, der Körper schießt in die Höhe und die Laune fällt in den Keller – hormoneller Umbruch/Pubertät? Ist das alles normal?

Durch die Früherkennung können häufige Probleme wie Rückenschmerzen, Essstörungen erkannt und fehlende Impfungen nachgeholt/aufgefrischt werden.

Für Jugendliche gibt es zwei Vorsorgeuntersuchungen:
Die J1 findet zwischen 12 und 14 Jahren statt, die J2 zwischen 16 und 17 Jahren.
Da die J2-Untersuchung nicht von allen Krankenkassen bezahlt wird, sollten Sie sich auf jeden Fall vorher über die Kostenübernahme informieren.
Jugendarbeitsschutzuntersuchungen

Durch die Untersuchung soll erreicht werden, dass sich die angestrebte Tätigkeit des Jugendlichen nicht auf dessen gesunde Entwicklung negativ auswirkt.
Stellt der Arzt fest, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, so wird eine Nachuntersuchung (3 bis 6 Monate nach Arbeitsbeginn) angeordnet.
Die Kosten für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung werden vom jeweiligen Bundesland getragen.
Der Jugendliche muss sich vom Meldeamt den sogenannten Berechtigungsschein aushändigen lassen!
Zusammen mit den Eltern/Sorgeberechtigten füllt er den Vorbereitungsbogen aus, unterschreibt diesen zusammen mit den Sorgeberechtigten und bringt ihn mit zur Untersuchung.
Impfausweis nicht vergessen.

Es wird untersucht:

  • Nah- und Fernsicht, Farbsehen
  • Größe und Gewicht
  • Blutdruck
  • Urin
  • Hören auf 4 m Distanz

Zweck der Jugendarbeitsschutzuntersuchung:
Durch die Untersuchung soll erreicht werden, dass sich die angestrebte Tätigkeit des Jugendlichen nicht auf dessen gesunde Entwicklung negativ auswirkt.
Stellt der Arzt fest, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen, so wird eine Nachuntersuchung (3 bis 6 Monate nach Arbeitsbeginn) angeordnet.
Die Kosten für die Jugendarbeitsschutzuntersuchung werden vom jeweiligen Bundesland getragen.

Untersuchungen zur Sport- und Tauchtauglichkeit
Auf Wunsch erfolgt eine Sport- und Tauchtauglichkeitsuntersuchung als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL), d.h. auf eigene Kosten, abgerechnet nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sprechen Sie uns an.